"Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht um zu sehen,
werdet ihr sie brauchen, um zu weinen!!"
Tierschutzgesetz
Erster Abschnitt / § 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.